Beschlussvorschlag
Der Gemeindevertretung möge beschließen, die Gemeindeverwaltung wird beauftragt,
die Ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein räumlich-funktionale Entwicklungskonzept Innovations- und Forschungscluster Luftfahrt Dahlewitz zu ermöglichen.
Um der notwendigen Entwicklung des Gewerbestandortes Dahlewitz Rechnung zu tragen und das Wirtschaftswachstum in unserer Gemeinde aktiv zu steuern, möge die Gemeindevertretung die Planung eines räumlich-funktionales Entwicklungskonzept, Innovations- und Forschungscluster Luftfahrt Dahlewitz beschließen.
Die gerade startende Elektrifizierung der Flugzeugindustrie ist eine große Chance für unseren Standort Dahlewitz. Um unseren Standort langfristig zu sichern und unseren Gewerbesteuereinnahmen langfristig zu entwickeln, planen wir am Standort Dahlewitz, die Flächen G5 bis G 11, als Innovations- und Forschungscluster Dahlewitz zu entwickeln.
Die Gemeindeverwaltung soll zur Wirtschaftsförderung aus dem Blickwinkel der Gewerbeflächensicherung in Dahlewitz, die Vision bzw. das regionale Leitbild entwickeln, sowie konkrete Partner, Projekte und Investoren suchen. Ziel ist die Schaffung einer kompetenten und innovativen Wirtschaftsstruktur vor Ort und so innovative Unternehmen als Partner und Imageträger zu gewinnen. Voraussetzungen für erfolgreiche Clusterentwicklungen sind Visionen, die sich als mittel- bis langfristige Rahmenprogramme verstehen. Die Schaffung der neuen Clusterfläche soll einher gehen mit der Flurbereinigung der Gewerbepotenzialflächen des vorhandenen Flächennutzungsplans der Gemeinde.
Blankenfelde-Mahlow ist aufgrund seiner geografischen Lage und seiner vorhandenen Wirtschaftsunternehmen ein potenziell wertvoller Gewerbestandort. Die Flächen die eine Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen in unserer Gemeinde ermöglichen, sind stark begrenzt und deshalb besonders Wertvoll für die Gemeinde.
Die ordnungsrechtlichen Genehmigungen sollen bei allen zukünftigen Bauanträgen in diesem Gebiet ausschließlich die Ansiedlung von Unternehmern der Energie und Luftfahrtbrache ermöglichen. Nach Möglichkeiten soll das Projekt im Rahmen eines Business Improvement District (BID) Beschlusses o.ä. umgesetzt werden.
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Die Flächen sollen bis dahin mit einer Veränderungssperre §14 BauGB belegt werden.