Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt,
die Änderung/Aufnahme folgender Punkte in die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow:
Ursprungsfassung Änderungen
Begründung / Erläuterungen
§ 1 Einberufung der Gemeindevertretung
§ 1 Einberufung der Gemeindevertretung
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6)Der Vorsitzende der Gemeindevertretung führt die Geschäfte der Gemeindevertretung und vertritt diese im Außenverhältnis.
Zusätzlich
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7)Der Vorsitzende der Gemeindevertretung eröffnet, leitet und schließt die Sitzung der Gemeindevertretung. Im Falle seiner Verhinderung übernimmt sein Stellvertreter den Vorsitz. Sind der Vorsitzende der Gemeindevertretung und dessen Stellvertreter verhindert, hat die Gemeindevertretung unverzüglich einen Stellvertreter für die Dauer der Verhinderung zusätzlich zu wählen. Bis zu dieser Wahl nimmt der an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Gemeindevertreter die Aufgaben des Vorsitzenden wahr.
Zusätzlich
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8)Der Vorsitzende hat die Sitzung sachlich und unparteiisch zu leiten. Er handhabt die Ordnung in der Sitzung und übt das Hausrecht aus (§ 37 Abs. 1 BbgKVerf).
Zusätzlich
§ 2 Tagesordnung der Gemeindevertretung
§ 2 Tagesordnung der Gemeindevertretung
(1) In die Tagesordnung sind gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf die Beratungsgegenstände aufzunehmen, die bis 8:00 Uhr des 10. Tages vor dem Tag der Sitzung dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung benannt wurden. Die Benennung hat schriftlich zu erfolgen.
Der schriftlichen Ladung sind außer der Tagesordnung etwaige Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Vorlagen sollen nur, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, die keinen Aufschub duldet, nachgereicht werden. In diesen Fällen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Gemeindevertreter über die Behandlung.
Zusätzlich
§ 15 Einstellung von Inhalten auf der Internetseite der Gemeinde
§ 15 Einstellung von Inhalten auf der Internetseite der Gemeinde
2) Fraktionen können Mitteilungen und Informationen zu den Beratungsgegenständen und Beschlüssen der Gemeindevertretung auf der Internetseite der Gemeinde www.blankenfelde-mahlow.de einstellen.
Neu
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Bild- und Tonaufzeichnungen
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1) Bild- und Tonübertragungen sowie Bild- und Tonaufzeichnungen der öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien sind zulässig.
Neu
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2) Zur Erleichterung der Fertigung der Sitzungsniederschrift sind Tonaufzeichnungen der vollständigen Sitzung zulässig. Sie sind gemäß § 42 Abs. 2 Satz 4 BbgKVerf nach der darauffolgenden Sitzung zu löschen.