Innenminister knickt ein und lässt sich sein Polizeigesetz weichspülen Björn Lakenmacher: Ein herber Rückschlag für die Sicherheit der Brandenburger
In einem eigensinnigen Verfahren hatte Innenminister Schröter zum Anfang des Sommers, öffentliche Werbung für seinen nicht abgestimmten Entwurf eines Polizeigesetzes machen lassen. Nun musste er im Kabinett klein beigeben und wesentliche Streichungen an seinem Entwurf in Kauf nehmen.
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Björn Lakenmacher, sprach von einem unprofessionellen Regierungshandeln mit einem schlechten Ergebnis. "Erst schießt der Innenminister mit überzogenen Vorschlägen weit übers Ziel hinaus, dann knickt er ein und verzichtet sogar auf die wirklich wichtigen Maßnahmen. Das neue Polizeigesetz wird jetzt weichgespült. Das ist ein herber Rückschlag für die Brandenburger Sicherheitskräfte." Zu dem halte sich der Innenminister mal wieder nicht an die eigenen Terminankündigungen. "Die Frist ist verstrichen, das Gesetz kann in diesem Monat nicht mehr beraten werden. Damit werden Brandenburgs Polizisten bis 2019 auf längst überfällige gesetzliche Regelungen warten müssen. Das ist das Resultat des schlechten Regierungshandelns von SPD und Linke."
Besonders kritisch sehe er beim neuen Gesetzentwurf den geplanten Verzicht auf die Einführung elektronischer Fußfesseln, so der CDU-Innenexperte. "Diese Entscheidung ist aberwitzig. Jahrelang wurde in Brandenburg die Polizei geschrumpft und jetzt verweigert man den Beamten wichtige technische Hilfsmittel zur Überwachung von Gefährdern. Ich kann den großen Groll der Polizisten über diese Entscheidung nur zu gut verstehen. Selbst der Ministerpräsident hatte sich ja für Fußfesseln ausgesprochen. Da haben die Polizisten erwartet, dass das auch kommt." Möglichkeiten zur anlassbezogenen Onlineüberwachung seien ebenfalls unabdingbar für eine moderne Kriminalitätsbekämpfung und dürften nicht gestrichen werden. "Unsere Polizei muss mit der Zeit gehen können. Der analoge Polizist wird das digitale Verbrechen nicht verhindern können. Die Befürchtung einer dauerhaften Durchleuchtung der Privatsphäre von Verdächtigen ist einfach lebensfremd und offenbart ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Der Vorbehalt eines richterlichen Beschlusses wäre ein hinreichender Schutz vor der Überschreitung von Befugnissen."
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