Mehr Rechtssicherheit bei der Gründung Freier Schulen
Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Teil der Bildungslandschaft in Brandenburg. Sie ergänzen die Schullandschaft mit unterschiedlichen Unterrichtskonzepten und führen zu einem pädagogischen Wettbewerb mit den staatlichen Schulen, der uns in Brandenburg guttut. Im letzten Jahr haben wir einen fairen und ausgewogenen Kompromiss zur Finanzierung dieser Schulen gefunden. Jetzt legen wir nach.
Worum geht es? Wir wollen zum einen die Wartefrist bis zur Gewährung eines Betriebskostenzuschusses auf zwei Jahre verkürzen. Bislang war das erst nach drei Jahren möglich. Insbesondere für kleine Freie Schulen, die von Elterninitiativen gegründet wurden, sind die ersten drei Jahre eine große finanzielle Hürde. Durch die Verkürzung der Wartefrist wollen wir ihnen schneller finanzielle Unterstützung ermöglichen. Im vergangenen Schuljahr gab es zudem an einigen Standorten das Problem, dass Schulgründungen beantragt worden waren, aber erst kurz vor Schulstart doch keine Genehmigung erteilt werden konnte. Zu diesem Zeitpunkt hatten Eltern bereits ihre Kinder angemeldet und waren vor große Herausforderungen gestellt. Klar ist: Alle Seiten brauchen möglichst früh Klarheit, um planen zu können. Deshalb wollen wir das Genehmigungsverfahren mittels verbindlicher Fristen klarer und nachvollziehbarer organisieren. Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Schulen hatte einen Vorschlag gemacht, dem wir uns angeschlossen haben. In einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen haben wir deshalb die Landesregierung beauftragen, das Schulgesetz zu ändern, um Wartefristen zu verkürzen und den Prozess der Gründung von Freien Schulen mit klaren Fristen zu versehen. Damit haben wir einen weiteren Baustein aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, um das Bildungsangebot in Brandenburg noch besser zu machen.
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