Am Freitag, 16. Mai erklärte Innenministerin Katrin Lange ihren Rücktritt von ihrem Amt. Dazu unser Landesvorsitzender Dr. Jan Redmann: "Der Rücktritt von Katrin Lange war nach den Entwicklungen der letzten Tage unabwendbar. Jetzt muss es darum gehen, dass die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes schnellstmöglich wieder hergestellt wird."
Hintergrund: Es war eine der wichtigsten Nachrichten in der vergangenen Woche für die Brandenburger Politik - Innenministerin Katrin Lange verkündete am 6. Mai die Entlassung von Verfassungsschutzchef Jörg Müller. Ihre Begründung: das Vertrauensverhältnis sei nicht mehr gegeben, Müller hätte die Ministerin erst am Vortag über die Hochstufung der AfD Brandenburg als gesichert rechtsextrem informiert. Dabei sei die Einstufung bereits am 14. April erfolgt.
Doch an dieser Darstellung gibt es erhebliche Zweifel. Bereits im Dezember gab es Medienberichte, dass der Brandenburger Verfassungsschutz die AfD hochstufen wollen würde – mit Blick auf die Bundestagswahl wurde die Entscheidung vertagt. Lange wurde von verschiedenen Medien dazu auch schon bei Ihrem Amtsantritt Ende letzten Jahres befragt.
Es gibt auch deutliche Hinweise darauf, dass es mindestens mündliche, wenn nicht auch schriftliche Kommunikation zwischen Lange und Müller zur AfD gab – und das weit vor dem 5. Mai. So soll es bereits am 14. April ein Gespräch zwischen Lange und Müller zum Verfassungsschutzbericht 2024 gegeben haben, hier war auch die Einstufung der AfD Brandenburg zur Sprache gekommen, angeblich hatte Müller auch das fertige Gutachten dabei.
Schwer wiegt auch, dass Katrin Lange den Erlass von ihrem Vorgänger Michael Stübgen aus dem Jahr 2023, dass der Verfassungsschutz unabhängig über Einstufungen entscheidet, aufgehoben – nun hat die Ministerin oder der Minister wieder das letzte Wort. Das ist Wasser auf die Mühlen der AfD, die den Verfassungsschutz schon lange als politische Eingreiftruppe diffamiert.
In der letzten Innenausschusssitzung hatte sich die Ministerin um die Frage herumgewunden, ob Sie vor dem 5. Mai Kenntnis von den Vorgängen hatte - interessanterweise hat sie offenbar im Anschluss an die Ausschussitzung am 7. Mai Medienvertreter umfassender über die Vorgänge und interne Unterlagen unterrichtet, als die Mitglieder des Ausschusses. Aus diesem Grund hatte unsere Landtagsfraktion nicht nur Akteneinsicht beantragt, sondern ließ durch die Landtagspräsidentin auch einen Verstoß gegen die Landesverfassung prüfen. Artikel 56 besagt dabei klar, dass Fragen an die Landesregierung "unverzüglich nach bestem Wissen und vollständig" zu beantworten sind.
Auch in der SPD gab es erhebliche Unruhe - zwar hat sich die Landtagsfraktion nach einer Krisensitzung hinter Katrin Lange gestellt, die Abgeordneten Uwe Adler, Tina Fischer, Elske Hildebrandt und Ines Seiler hatten im Anschluss allerdings noch einmal öffentlich erklärt, dass es für sie auch nach der Fraktionssitzung offene Fragen gibt. Die Jusos Brandenburg hatten überdies den Rücktritt der Ministerin gefordert.
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