Prof. Dr. Michael Schierack zu den Gutachter - und Beraterverträgen: "Wir erwarten umgehend Transparenz"
„Noch während der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2025 haben die Landesministerien bereits 31 Gutachter- und Beraterverträge mit einem Gesamtvolumen von über 5 Millionen Euro vergeben. Diese Praxis wirft erhebliche Fragen auf“, erklärt Prof. Dr. Michael Schierack, Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle im Landtag Brandenburg.
„Wir müssen klären, ob sämtliche dieser 31 Vergaben unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung tatsächlich ausnahmslos rechtmäßig waren“, so Schierack weiter. „Die haushaltsrechtlichen Spielräume in einer solchen Übergangsphase sind eng begrenzt.“
Besonders kritisch sieht Schierack, dass die Entscheidungen ohne jegliche Einbindung des Ausschusses für Haushaltskontrolle getroffen wurden: „Gerade in einer Phase, in der der Landtag noch keinen neuen Haushalt beschlossen hat, muss das Parlament über außergewöhnliche Ausgabenpraxis frühzeitig informiert werden. Es geht um Transparenz, parlamentarische Kontrolle und den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld. Stattdessen hat Finanzminister Crumbach bewusst in dieser Phase Anstrengungen unternommen, Transparenz und die Information des Parlaments zurückzufahren –durch die Abschaffung des jährlichen Berichts über Beraterverträge.
Die CDU-Fraktion erwartet von der Landesregierung umgehend Transparenz, wie die Vergaben begründet wurden und ob sie während der vorläufigen Haushaltsführung rechtmäßig waren.“
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